SchneepflugAls professioneller Liegenschaftsbetreuer nehmen wir uns auch gerne um den Winterdienst nach StVO an. Wir sind von 6:00 bis 22:00 für das Räumen und Streuen auf den in Auftrag gegebenen Flächen zuständig und haftbar. Die Betreuung von größeren Flächen wie Parkplätze kann ebenfalls von uns übernommen werden. Sollten größere Schneemengen anfallen, sorgen wir für deren Abtransport.